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Preisgestaltungsbetrug
(recht.straf.bt.263)
    

Von Preisgestaltungsbetrug spricht man, wenn ein Verkäufer durch einen Preisangabe den unzutreffenden Eindruck erweckt, die Ware haben diesen tax- oder listenmäßig bestimmten Preis. Entsprechend kommt ein Preisgestaltungsbetrug nicht in Frage, wo Waren nicht nach Tax- oder Listenpreisen verkauft werden.

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