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Prinzipalgeschäft
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.handel)
    

Mit Prinzipalgeschäft, wird ein Geschäft bezeichnet, dass der Inhaber eines Handelsgeschäfts (= Prinzipal) selbst vornehmen muss. Dazu gehört z.B. die Unterzeichnung des Jahresabschluss (§ 245 HGB) und die Anmeldung zum Handelsregister (§ 29 HGB).

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