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Privatisierung
(recht.allgemein.wirtschaft)
    

Von Privatisierung spricht man, wenn eine Aufgabe die bisher durch die Staatsverwaltung erfüllt wurde auf ein privatwirtschaftliches Unternehmen übertragen wird, bzw. wenn ein bisher staatliches Unternehmen in ein privatwirtschaftliches Unternehmen umgewandelt wird.

Beispiel: Die Deutsche Bundespost war ein Sondervermögen des Bundes und daher staatlich. Im Jahr 1989 wurde die Bundespost zunächst in drei verschiedene Bereiche aufgeteilt (Postdienst, Fernmeldedienst, Postbank), die aber weiterhin staatlich waren. 1994 wurden diese drei Unternehmen dann jeweils in Aktiengesellschaften (Deutsche Post AG, Telekom AG, Postbank AG) umgewandelt.

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