logo
Artikel Diskussion (0)
Privatvertrag/privatrechtlicher Vertrag
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Mit Privatvertrag wird in Abgrenzung zum öffentlich-rechtlichen Vertrag, ein Vertrag bezeichnet, der sich allein nach den Normen des Zivilrechts (= Privatrecht) richtet.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise