logo
Artikel Diskussion (0)
Probationsverfahren
(recht.straf.prozess)
    

Mit Probationsverfahren wird im Strafprozess im Rahmen einer Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 359 ff StPO) die Prüfung der Begründeheit des Antrags auf Wiederaufnahme bezeichnet. Ist das Probationsverfahren erfolgreich, wird das Verfahren wieder aufgenommen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise