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Mit Progressionsvorbehalt wird eine steuerrechtliche Regelung bezeichnet, dergemäß bestimmte steuerfreie Einkünfte zwar nicht der Einkommensteuer unterliegen aber bei der Festlegung der Höhe Steuersatzes für die Übrigen Einkünfte berücksichtigt werden.
Beispiel: A hat ein steuerpflichtiges Einkommen von 30.000,- im Jahr. Dieses wäre entsprechend der Grundtabelle mit 19 % zu versteuern. A erhält darüber hinaus Altersteilzeitzulage die unter Progressionsvorbehalt steht i.H.v. 8.000,- pro Jahr. D.h. die 8.000,- werden zwar nicht versteuert, führen aber dazu, dass die 30.000,- nach dem auf 38.000,- anwendbaren Steuersatz mit 22 % versteuert werden.
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