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Prostitutionsstätte/Prostitutionsfahrzeug/Prostitutionsveranstaltung
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Prostitutionsstätten sind gemäß § 2 ProstSchG "Gebäude, Räume und sonstige ortsfeste Anlagen, die als Betriebsstätte zur Erbringung sexueller Dienstleistungen genutzt werden." Die klassiche Prostitutionsstätte ist das Bordell.

Zum Schutze von Prostituierten und deren Kunden und Kundinnen ist u.a. der Betrieb einer Prostitutionsstätte gemäß § 12 ProstSchG erlaubnispflichtig und § 18 ProstSchG regelt die Anforderungen an den Betrieb einer Prostitutionsstätte.

Das Gesetz kennt daneben auch noch Prositutionsfahrzeuge, Prostitutionsveranstaltungen und Prostitutionsvermittlung.

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