logo
Artikel Diskussion (0)
Protektorat
(recht.voelker)
    

Mit Protektorat wird ein Verhältnis zwischen zwei Staaten bezeichnet, in welchem der stärkere dem schwächeren Schutz gewährt.

Dabei kann der schwächere Staat seine Stellung als Völkerrechtssubjekt verlieren.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Panthersprung nach Agadir * Marokkokrise