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Von Prozessköknomie (= Prozesswirtschaftlichkeit) spricht man, wenn man ein Verfahren unter dem Gesichtspunkt der Effizienz betrachtet. Die Prozessökonomie verlangt, dass bei mehreren Möglichkeiten der Richter die auswählt, mit der das Ziel einfacher, schneller und günstiger erreicht werden kann.
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