logo
Artikel Diskussion (2)

Zu diesem Artikel gibt es 2 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten

01.10.10 info : Danke für den Hinweis!
30.09.10 Anonym : Die Veräußerung des Streitgegenstandes nach Rechtshängigkeit ist § 265 ZPO geregelt, nicht in § 256.