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quasivertraglich
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Von einem quasivertraglichen Anspruch oder einem Quasikontrakt spricht man, bei Ansprüchen die auf vertragsähnlichen Verbindungen beruhen. Ein quasivertraglicher Anspruch ist z.B. die Geschäftsführung ohne Auftrag.

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