Als Querschnittsklausel wird eine Form der Regelungstechnik im EU-Recht bezeichnet, bei der eine Norm bestimmte Grundsätze vorgibt, die grundsätzlich bei der Festlegung und Durchführung der Unionspolitiken und -maßnahmen durch die Organe der EU zu berücksichtigen sind. Dementsprechend enthalten Querschnittsklauseln oft politische Zielbestimmungen.
Z.B. enthält Art. 11 EU-Arbeitsweisevertrag die Regelung, dass die Erfordernisse des Umweltschutz bei der Festlegung und Durchführung der Unionspolitiken und -maßnahmen zu berücksichtigne ist.
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