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Diskussion (1) |
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Zu diesem Artikel gibt es 1 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten10.09.08 Anonym: | Es handelt sich nicht allein um den Schriftlichkeitsgrundsatz, sondern auch das zumindest in Deutschland geltende Prinzip der Aktenklarheit, -wahrheit und -vollständigkeit.
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