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Rahmenvertrag
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Mit Rahmenvertrag wird ein Vertrag bezeichnet, in dem allgemeine Bedingungen für eine längerfristige Vertragsbeziehung geregelt werden. Der Rahmenvertrag ist Basis für weitere Zahl von Einzelverträge.

Beispiel: B ist ein Automobilhersteller, C ist Zulieferer. Sie schließen einen Rahmenvertrag ab, demgemäß C für 5 Jahre an B Autoteile liefert und zwar mindestens 50.000 Stück pro Monat. Weiterhin wird vereinbart, dass die einzelne Lieferung nach Abruf in einem Zeitfenster von fünf Stunden zu liefern ist und dass eine Vertragsstrafe bei Überschreiten der Frist fällig wird. Auf Basis dieses Vertrages schließen B und C Einzelverträge mit denen B die jeweils benötigten Teile abruft.

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