logo
Artikel Diskussion (0)
Rechtfertigungsvorbringen Kündigungsschutzklage
(recht.zivil.formell.arbeitsprozess)
    

Trägt der Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess Tatsachen vor, die eine Kündigung tragen und trägt der Arbeitnehmer anschließend substantiiert Tatsachen vor, die sein Verhalten rechtfertigen würden (= Rechtfertigungsvorbringen), trägt der beklagte Arbeitgeber hinsichtlich des Nichtvorliegens der Rechtfertigungsgründe die Beweislast (BAG v. 31.01.1996 Az. 2 AZR 282/95).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Kündigungsschutzklage/Kündigungsschutzprozess