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Rechtsbefehl
(recht.dogmatik)
    

Mit Rechtsbefehl werden die aus dem objektiven Recht zu entnehmendes abstrakt generellen sich an die Rechtssubjekte richtenden Gebote bezeichnet.

Beispiel: Die Normen des Strafrechts enthalten den Rechtsbefehl die dort beschriebenen Tatbestände konkret zu vermeiden.

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