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Diskussion (2) |
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Zu diesem Artikel gibt es 2 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten13.06.13 Anonym : | Bei § 441 handelt es sich doch gar nicht um eine Verweisung in diesem Sinne, sondern die Vorschrift stellt lediglich als Voraussetzung für das Recht zur Minderung das Bestehen eines Rücktrittsrechtes auf.
| 25.01.13 Anonym : | Bei der Rechtsgrundverweisung wird doch gerade nur auf den Tatbestand verwiesen. ZB in §441 I \"statt zurückzutreten kann der Käufer mindern\". Hier wird an die TB-Voraussetzungen eine neue Rechtsfolge geknüpft
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