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13.06.13 Anonym : Bei § 441 handelt es sich doch gar nicht um eine Verweisung in diesem Sinne, sondern die Vorschrift stellt lediglich als Voraussetzung für das Recht zur Minderung das Bestehen eines Rücktrittsrechtes auf.
25.01.13 Anonym : Bei der Rechtsgrundverweisung wird doch gerade nur auf den Tatbestand verwiesen. ZB in §441 I \"statt zurückzutreten kann der Käufer mindern\". Hier wird an die TB-Voraussetzungen eine neue Rechtsfolge geknüpft