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25.01.13&Anonym &Bei der Rechtsgrundverweisung wird doch gerade nur auf den Tatbestand verwiesen. ZB in �441 I \"statt zur�ckzutreten kann der K�ufer mindern\". Hier wird an die TB-Voraussetzungen eine neue Rechtsfolge gekn�pft 13.06.13&Anonym &Bei � 441 handelt es sich doch gar nicht um eine Verweisung in diesem Sinne, sondern die Vorschrift stellt lediglich als Voraussetzung f�r das Recht zur Minderung das Bestehen eines R�cktrittsrechtes auf.