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Rechtsmittel
(recht.allgemein.prozess und recht.ref.zpo1)
    

Das Rechtsmittel ist ein Rechtsbehelf, mit dem die Überprüfung von Urteilen vor einem höheren Gericht erreicht werden kann. Im Gegensatz zu anderen Rechtsbehelfen haben Rechtsmittel einen Devolutiv- und einen Suspensiveffekt.

Rechtsmittel sind Beschwerde, Berufung und Revision.

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Auf diesen Artikel verweisen: Rechtsbehelfe * reformatio in peius * reformatio in peius * Einspruch * Suspensiveffekt * Erinnerung * Rekurs/Rekurrentin/Rekurrent/Rekursgegner * Devolutiveffekt * Revisionsrekurs