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22.07.12 Amt für Menschenrechte : Es gibt kein positives Recht ohne überpositives Recht (Rechtsaufsicht)! Rechtspositivismus ist Ermächtigung oder Usurpation über eine Sache. Die Menschen werden als Sache abgewertet und als Mensch diskriminiert.

Die Menschenrechte sind vorstaatliche Rechte, überpositive Rechte und daher unverletzlich, unveräußerlich und nicht verhandelbar (Art. 1 GG)! Die Menschenwürde ist unantastbar. Sie zu schützen und zu achten ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Der Rechtspositivismus ist der Feind der Menschheit und der Umwelt!

M.Selim Sürmeli
22.05.07 Anonym: Der Rechtspositivismus verhindert keinesfalls die Überprüfung der Rechtsnormen anhand höherer Rechtsnormen - nur dann, wenn die Normen der \"Grundnorm\" entsprechen, sind sie nach Rechtspositivismus verbindlich.