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18.05.06&Thomas Gramespacher&Rechtsreferendar ist richtigerweise eine Dienstbezeichnung zur des Führung man berechtigt ist, wenn man sich im juristischen Vorbereitungsdienst befindet. Ein Titel im eigentlichen Sinn ist es dennoch nicht! Nach der 1. Staatsprüfung wird bereits seit längerem dem insoweit examinierten Juristen auf Antrag durch die Universität bzw. die Fakultät der Titel \"Diplom JuristIn\" verliehen. Ansonsten erlangt man durch das 1. Staatsexamen noch nicht \"automatisch\" einen Titel... 18.05.06&info&Danke für den Hinweis.