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Rechtswissenschaft
(recht.allgemein)
    

Mit Rechtswissenschaft wird der Zweig der Wissenschaft bezeichnet, der sich mit der Erkenntnis, Anwendung und Auslegung des Rechts beschäftigt.

Eine rechtswissenschaftliches Studium an einer deutschen Hochschule ist eine Voraussetzung für die Tätigkeit als * " href="jurist.html">Jurist.

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Auf diesen Artikel verweisen: Schlussverfahren/Justizsyllogismus