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Regelung
(recht)
    

Von einer Regelung im Sinne des Verwaltungsrechts spricht man, bei einer Willenserklärung, die auf Setzung einer Rechtsfolge, d.h. auf Begründung, Änderung, Aufhebung, Feststellung von Rechten und Pflichten gerichtet ist.

Davon ist abzugrenzen, das rein tatsächliche Verwaltungshandeln wie z.B. Mitteilungen, Hinweise und Auskünfte.

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Auf diesen Artikel verweisen: Verwaltungsakt (VA)