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reichsunmittelbar
(recht.geschichte.ma)
    

Von reichsunmittelbar sprach man im alten Reich (bis 1806), wenn jemand oder etwas nur direkt dem Kaiser untertan war. So z.B. die Reichsstädte und die Reichsritter.

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Auf diesen Artikel verweisen: Reichsritter/Reichsritterschaft/Ritterkreise * Reichsstadt/freie Reichsstadt * Mediatisierung * Reichsstift