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rei vindicatio
(recht.allgemein.latein und recht.zivil.materiell.sachen)
    

Mit rei vindicatio (lat.) wurde im römischen Recht die Klage auf Herausgabe des Eigentums bezeichnet. Im deutschen Recht wird damit der Herausgabeanspruch des Eigentümers bezeichnet.

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Auf diesen Artikel verweisen: actio publicana * bonitarisches/quiritisches Eigentum