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Relatives Recht
(recht.zivil.materiell.schuld)
    

Mit relativem Recht wird ein Recht bezeichnet, das dem Rechtsinhaber nicht gegenüber jedermann, sondern nur gegenüber einer bestimmten Person oder einem bestimmten Personenkreis zusteht. Der Gegenbegriff ist absolutes Recht.

Beispiel: A schließt mit dem Autohändler B einen Kaufvertrag über einen Opel Astra. Aus diesem Kaufvertrag hat A das Recht auf Übereignung eines Opel Astra. Wird das Autohaus des B insolvent, steht A dieses Recht nicht gegenüber einem anderen Händler zu.

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