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Republikaner/Republik
(recht.politik)
    

Als Republik wird im juristischen Sinn eine Staatsform bezeichnet, bei der die Herrschaftsposition nicht erblich ist.

Weitergehend versteht die Poilikwissenschaft unter Republikanismus eine Staatsform, bei der der einzelne Bürger seine Verwirklichung sein Ziel (teleos) in der politischen Teilhabe findet. Dieser Ansatz findet sich zuerst bei Aristoteles.

Als Republikaner werden die Anhänger der Staatsform Republik bezeichnet. Der Begriff kommt vom lat. res publica = öffentliche Sache.

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