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res mancipi/res nec mancipi
(recht.geschichte.rom)
    

Mit res mancipi (lat.) werden Gegenstände bezeichnet an denen das Eigentum gemäß römischen Recht nur durch mancipatio übertragen werden konnte (Sklaven, italische Grundstücke, Hauskinder, Pferde, Rinder,Esel, Maultiere und Maulesel).

Mit res nec mancipi wurden die übrigen beweglichen Gegenstände bezeichnet, die im Wege der traditio übertragen werden konnten.

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Auf diesen Artikel verweisen: Zwölftafelgesetz (Duodecim tabulae) * mancipatio/Manzipation * bonitarisches/quiritisches Eigentum * traditio * traditio * in jure cessio