logo
Artikel Diskussion (0)
Restschuldversicherung
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.versicherung)
    

Als Restschuldversicherung wird eine Versicherung bezeichnet, die im Todesfall oder bei Arbeitsunfähgkeit für einen versicherten Kredit die offenen Raten zahlt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise