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Revers Domain Hijacking
(it.recht)
    

Diese BezeichNung wird im Internet für die gerichtlich erzwungene Freigabe eines Domainnamens durch jemanden gebraucht, der zumindest vorgibt eine besseres Recht zu haben.

Das "Reverse" (engl. für umkehren) bezieht sich darauf, daß ursprünglich beliebige Dritte Domains registrierten um sie dann überteuert an "berühmte" Namens- oder Markeninhaber zu verkaufen. Sog. Domain-Grabbing.

Fallbeispiele aus der Gerichtspraxis (in Klammer jeweils die Inhaber des besseren Rechts):

  • boris.de (der ex TennispielerBoris Becker)
  • maxem.de (ein RA Werner Maxem)
  • shell.de (Shell & DEA Oil GmbH)
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