Das RGBl. war das Publikationsorgan für die vom Reich erlassenen
Rechtsvorschriften.
Wenn nur eine Seitenzahl zitiert ist,
ergibt sich die Jahreszahl des Bandes aus vorstehenden Angaben wie z.B. dem
Bekanntmachungsdatum eines Gesetzes.
Siehe auch unter Bundesgesetzblatt.
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