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Robe
(recht.allgemein.prozess)
    

Robe ist die Amtstracht der Juristen und Justizangestellten während eines Prozesses. Sie ist gewohnheitsrechtlich bzw. standesrechtlich vorgeschrieben (für Anwälte siehe § 20 BORA). Weigert sich ein Anwalt sie zu tragen, so kann er im Strafprozess für die betreffende Sitzung zurückgewiesen werden (Siehe Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO § 176 GVG Rn. 11).

Am Besatz kann man die Robenträger voneinander unterscheiden. Richter- und Staatsanwaltsroben haben einen Samtbesatz, Anwaltsroben einen Atlastbesatz (d.h. Seide oder auch Polyester oder Acetat in besonderer Verarbeitung), Protokollführerroben haben entweder keinen Aufsatz oder einen Aufsatz aus dem Stoff der Robe. Patentanwaltsroben haben einen blauen Aufsatz. An manchen Gerichten dürfen auch die Anwälte Roben mit Samtbesatz tragen. Werbung:

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