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28.05.09 Anonym: es ist darauf einzugehen, dass der Führer eines KFZ alkoholisiert, unter Medikamenten oder Drogen steht. Oder er könnte gegen eines der 7 Todsünden, die im Gesetz abschließend aufgelistet sind,verstoßen haben. Als Tatbestandsmerk´male sind zu prüfen: öffentlicher Verkehrsraum, Fahrzeug, führen, infolge des Genusses, nicht in der Lage sein, oder: grob verkehrswidrig, rücksichtslos, eines der 7 Todsünden