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Rückstufungsschaden/Höherstufungsschaden
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Mit Rückstufungsschaden (= Höherstufungsschaden), wird der Schaden bezeichnet der einem Unfallopfer entsteht, wenn es nach Regulierung seines eigenen Schadens durch die eigene Kaskoversicherung in eine höhere Schadensklasse mit höheren Versicherungsbeiträgen eingestuft wird bzw. seinen Schadensfreiheitsrabatt verliert.

Der Schaden wird auf Anfrage vom Versicherungsunternehmen berechnet und mitgeteilt, grundsätzlich ensteht er jährlich bis die Ausgangsklasse wieder erreicht wird und ist auch jährlich geltend zu machen. Bei einer einmaligen Abfindung sind 50 % bis 66 % der Gesamtsumme eine gängige Spanne. Bei Gericht ist er für die zukünftigen Beträge im Wege eines Feststellungsantrages geltende zu machen:

3. festzustellen, dass die Beklagten aufgrund des Unfalles vom tt.mm.jj tt:tt in ort, für die der Klägerin zukünftig durch Höherstufung in der Kaskoversicherung entstehenden Kosten zu gesamtschuldnerisch haften.

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Auf diesen Artikel verweisen: Schadensersatz im Arbeitsverhältnis