Das Sachenrecht ist der Teil des bürgerlichen Rechts, der sich ausgehend von der Institution des Privateigentums mit den Rechtsverhältnissen an
Sachen beschäftigt. Bedeutung hat das Sachenrecht als Grundlage der Vermögens- und Wirtschaftsordnung.
Das Sachenrecht ist überwiegend im 3. Buch des BGB geregelt.
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