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Sammelladungstransport
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.transport)
    

Von einem Sammelladungstransport spricht man, wenn ein Ladungsgut nicht als Einzelstück von Haus zu Haus transport wird, sondern gemeinsam mit anderen Ladungsgütern über Speditionsfernverkehrsdepots umgeschlagen wird (§ 460 Abs. 1 HGB). Dabei wird das Ladungsgut zunächst mit einem Nahverkehrs-Lkw beim Versender abgeholt und zum Speditionsfernverkehrsdepot gebracht. Dort wird es mit anderen Ladungsgütern in Fernverkehrslkws umgeladen und zum Speditionsfernverkehrsdepot des Auslieferspediteurs tansportiert. Dort wird es widerum auf einen Nahverkehrs-LKW umgeladen und beim Kunden angeliefert.

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