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Satire
(recht.oeffentlich.grundrechte.art5)
    

Spöttische Poesie oder Prosa die in lustiger Form Fehler geisselt.

Bei einer Abwägung zwischen im Rahmen einer Satire geäußerten Beleidigungen und dem Persönlichkeitsrecht des Beleidigten ist zu berücksichtigen, dass die Satire notwendigerweise mit Übetreibungen, Verzerrungen und Verfremdungen arbeitet (BVerfGE 86, 1, 11).

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