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Spöttische Poesie oder Prosa die in lustiger Form Fehler geisselt.
Bei einer Abwägung zwischen im
Rahmen einer Satire geäußerten Beleidigungen und dem Persönlichkeitsrecht des
Beleidigten ist zu berücksichtigen, dass die Satire notwendigerweise mit
Übetreibungen, Verzerrungen und Verfremdungen arbeitet (BVerfGE 86, 1,
11).
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