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Scheinkonsens
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Der Scheinkonsens ist eine Form des versteckten Dissens, bei der Angebot und Annahme jeweils so mehrdeutig sind, dass die Erklärenden irrtümlich von einer Einigung ausgehen.

Beispiel: A ist der Eigentümer eines Volvo und eines Mercedes. Für A ist der Mercedes der kleinere Wagen, den er verkaufen will. Er sagt zu B "Ich verkauf Dir den 'Kleinen' für 5.000,-. B der annimmt, dass der "Kleine" der Volvo ist, akzeptiert mit den Worten "Für den Preis nehme ich die Kiste".

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