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Schikaneverbot
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Mit Schikaneverbot wird das in § 226 BGB geregelte Verbot der unzulässigen Rechtsausübung bezeichnet. Das Schikaneverbot ist ein spezieller Fall des Rechtsmissbrauchs.

Eine Rechtsausübung ist gemäß BGB unzulässig und damit Rechtsmissbrauch, wenn sie zwar formell rechtmäßig ist, sie aber nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Rechtsmissbrauch/Schikaneverbot