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Schirmvogt/Kirchenvogt
(recht.geschichte)
    

Mit Schirm- oder Kirchenvogt wurde ein König oder Adliger bezeichnet, der ein lehensherrschaftsähnliches Recht an einem Kirchengut (sog. Vogtei) hatte. Zugleich kam ihm in dieser Rolle auch eine Schutzfunktion über die jeweilige Kirche zu.

Dieses Recht ist dadurch entstanden, dass der König oder Adlige der Kirche das betroffene Gut geschenkt sich aber das lehensherrschaftsähnliche Recht vorbehalten hat.

Vergleiche auch mit Kirchenpatronat.

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