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Schnellverfahren/beschleunigtes Verfahren
(recht.straf.prozess)
    

Inhalt
             1. Strafprozessrecht

1. Strafprozessrecht

Ein besonderes Verfahren im Strafprozeßrecht, dass bei einfachem Sachverhalt oder klarer Beweislage die sofortige bzw. kurzfristige Verurteilung des Täters ermöglicht. Geregelt in den §§ 417 - 420 StPO.

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