logo
Artikel Diskussion (0)
Scholastik
(recht.geschichte.ma)
    

Mit Scholastik wird die Wissenschaft und Philosophie des Mittelalters bezeichnet. Sie wurde an Domschulen, Klosterschulen und Universitäten gelehrt.

Die Scholastik bediente sich als Methoden der lectio (Lesung), der disputatio (Streitgespräch) und des Syllogismus, der in der Rechtswissenschaft als sog. Justizsyllogismus große Bedeutung hat.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise