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Schreinskarten/Schreinsbuch
(recht.geschichte)
    

Mit Schreinskarten werden in einem Schrein verwahrte Karten bezeichnet, auf denen im Mittelalter Grundstücksgeschäfte aufgezeichnet wurden. Ab dem 13. Jahrhundert wurden die Grundstücksgeschäfte dann in ein sogenanntes Schreinsbuch eingetragen.

Am bekanntesten ist das Schreinsbuch aus Köln, in das seit 1130 bis zum Beginn des 19. Jahrhundert die Kölner Grundstücksgeschäfte eingetragen wurden.

Aufgabe der Schreinskarten bzw. des Schreinsbuchs war der Nachweis der Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und damit die Herstellung von Rechtssicherheit. Sie sind mit den heutigen Grundbüchern vergleichbar.

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