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- Grün für den Minister
- Violett für den parlamentarischen Staatssekretär
- Rot für den Staatssekretär
- Blau für den Abteilungsleiter
- Braun für den Unterabteilungsleiter bzw. Vertreter des Abteilungsleiters
Siehe § 13 Abs. 2 GGO Anlage 2.
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