logo
Artikel Diskussion (0)
Schuldumwandlung/Novation
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Aufhebung eines alten Schuldverhältnisses und Begründung eines neuen zwischen den Parteien des Verhältnisses. Liegt z.B. vor bei Anerkennung der Abrechnung eines Kontokorrentsaldos.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Schuldumschaffung