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Schwippschwager/Schwippschwägerin
(recht.zivil.materiell.familie)
    

Als Schwippschwagerschaft wird umgangssprachlich das Verhältnis zwischen den Geschwistern des einen Ehehgatten und den Geschwistern des anderen Ehegatten bezeichnet. Rechtlich hat diese Beziehung keine Bedeutung, es liegt insbesondere keine Schwägerschaft vor.

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