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Sicherheitsgurte
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.verkehr)
    

Sicherheitsgurte müssen gemäß § 35a Abs. 4 StVZO in allen Personen- und Lastkraftwaren mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h vorhanden sein.

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Auf diesen Artikel verweisen: Gurtpflicht