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Sicherstellung
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.puo)
    

Mit Sicherstellung wird eine der Standardmaßnahmen bezeichnet, mit der die ausführende Behörde eine Sache in ihren Gewahrsam bringt.

Dabei ist von einer Sicherstellung nur auszugehen, wenn durch gerade durch die Sicherstellung eine Gefahr für die Sache beseitigt werden soll. Das ist z.B. nicht der Fall, wenn ein verkehrswidrig geparktes Fahrzeug auf den Hof des Abschleppunternehmers geschleppt wird.

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Auf diesen Artikel verweisen: Standardmaßnahmen * Asservat/asservieren/Asservatenkammer * Kostenbescheid